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ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER GESPANSCHAFTSHAFENVERWALTUNG CRIKVENICA

Die Hafenverwaltung führt im Rahmen ihres Leistungsumfangs folgende Tätigkeiten gemäß Art. 50 des Gesetzes über Seegüter und Seehäfen aus:

  • Sorge um den Bau, die Instandhaltung, Verwaltung, den Schutz und die Förderung der Seegüter, die das Hafengebiet darstellen;
  • Bau und Instandhaltung des Hafenunterbaus,
  • Professionelle Aufsicht über den Bau, die Instandhaltung, Verwaltung und den Schutz des Hafengebiets (Hafenunter- und überbau);
  • Sicherstellung der dauerhaften und ununterbrochenen Durchführung des Hafenverkehrs, der technisch-technologischen Einheit und der Sicherheit der Schifffahrt;
  • Sicherstellung der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse oder für die kein wirtschaftliches Interesse anderer Wirtschaftsteilnehmer besteht;
  • Abstimmung und Aufsicht der Arbeit von Konzessionsinhabern, die im Hafengebiet eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben;
  • Beschlussfassung über die Gründung und Verwaltung von freien Zonen im Hafengebiet gemäß den Vorschriften, durch welche freie Zonen reguliert werden;
  • andere gesetzlich festgelegte Aufgaben

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