ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER GESPANSCHAFTSHAFENVERWALTUNG CRIKVENICA
Die Hafenverwaltung führt im Rahmen ihres Leistungsumfangs folgende Tätigkeiten gemäß Art. 50 des Gesetzes über Seegüter und Seehäfen aus:
- Sorge um den Bau, die Instandhaltung, Verwaltung, den Schutz und die Förderung der Seegüter, die das Hafengebiet darstellen;
- Bau und Instandhaltung des Hafenunterbaus,
- Professionelle Aufsicht über den Bau, die Instandhaltung, Verwaltung und den Schutz des Hafengebiets (Hafenunter- und überbau);
- Sicherstellung der dauerhaften und ununterbrochenen Durchführung des Hafenverkehrs, der technisch-technologischen Einheit und der Sicherheit der Schifffahrt;
- Sicherstellung der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse oder für die kein wirtschaftliches Interesse anderer Wirtschaftsteilnehmer besteht;
- Abstimmung und Aufsicht der Arbeit von Konzessionsinhabern, die im Hafengebiet eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben;
- Beschlussfassung über die Gründung und Verwaltung von freien Zonen im Hafengebiet gemäß den Vorschriften, durch welche freie Zonen reguliert werden;
- andere gesetzlich festgelegte Aufgaben
